Der Kanton Bern erhält mit dem Integrationsgesetz eine zukunftsgerichtete Grundlage für seine Integrationspolitik. Das Gesetz enthält Instrumente, welche die neu zuziehenden Migrantinnen und Migranten dabei unterstützen, sich schneller im hiesigen Alltag zurechtzufinden und mit den hiesigen Lebensbedingungen vertraut zu werden. Das Gesetz legt aber auch Pflichten fest und fordert von den Migrantinnen und Migranten einen aktiven Beitrag zur Integration.
Das Integrationsgesetz, das in der zweiten Lesung im März 2013 vom Grossen Rat verabschiedet wurde, tritt voraussichtlich am 1. Januar 2015 in Kraft. Damit wird sichergestellt, dass den betroffenen Stellen genügend Zeit für die Vorbereitung der neuen Massnahmen bleibt.
Stufenmodell mit Erstgespräch, vertiefter Beratung und Integrationsvereinbarung
Die Integration von neu aus dem Ausland zuziehenden Personen beruht im neuen Gesetz auf einem dreistufigen Modell: Die erste Stufe ist das sogenannte Erstgespräch, bei dem die Gemeinde die Person über ihre Rechte und Pflichten und die vorhandenen Integrationsangebote vor Ort informiert. Weiter findet eine erste Einschätzung ihrer Integrationsressourcen statt. Stellt die Gemeinde bei diesem Gespräch einen besonderen Informationsbedarf fest, verweist sie die Person an eine Ansprechstelle für Integration. Mehrere regionale Ansprechstellen werden alle Kantonsteile abdecken. Sie werden Migrantinnen und Migranten begleiten und beraten, aber bei Bedarf auch die die Behörden bei Fragen der transkulturellen Kompetenz unterstützen. Schliesslich wird die Vorbereitung von Integrationsvereinbarungen zu den Kernaufgaben der Ansprechstellen gehören.
Wenn die Abklärungen bei einer Ansprechstelle ergeben, dass für die betreffende Person ein Bedarf für eine Integrationsmassnahme besteht, klärt die Ansprechstelle mit der zuständigen Migrationsbehörde ab, ob der Abschluss einer Integrationsvereinbarung möglich und beabsichtigt ist. Eine Integrationsvereinbarung kann z.B. die Verpflichtung zu einem Sprachkurs enthalten.
Finanzierung durch den Bund
Der Bund stellt ab 2014 den Kantonen zusätzliche finanzielle Mittel für die spezifische Integrationsförderung zur Verfügung. Diese Finanzierung basiert auf einer Programmvereinbarung, mit welcher das von den Kantonen erarbeitete Kantonale Integrationsprogramm (KIP) für die Jahre 2014 bis 2017 verbindlich wird. Die Massnahmen des Bernischen KIP sind zu einem guten Teil deckungsgleich mit den Neuerungen des Integrationsgesetzes. Somit können die neu durch das Gesetz entstehenden Ausgaben zum grössten Teil durch Bundesgelder gedeckt werden.
Ausführungsbestimmungen gehen noch 2013 in die Konsultation
Derzeit erarbeitet die Verwaltung die Ausführungsbestimmungen, die in der Verordnung zum Integrationsgesetz verankert werden. Das Konsultationsverfahren soll noch vor Ende 2013 eröffnet werden.
Für die Einführung der Erstgespräche wird der Kanton den Gemeinden Rahmenbedingungen vorgeben, aber auch geeignete Instrumente und Schulungen anbieten. Die Vorbereitung dieser Elemente wird in enger Zusammenarbeit mit Vertretungen aus den Gemeinden erfolgen.
Die Bezeichnung der künftigen Ansprechstellen Integration sowie die genaue Definition ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten ist in Vorbereitung. Auch hier werden die Gemeinden einbezogen. Sie werden die Möglichkeit haben, über ihre Regionalkonferenzen oder andere regionale Organe Stellung zu nehmen zu den Vorschlägen des Kantons.