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11. April 2013
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«Gedenkanlass für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in Bern»
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Kanton Bern bezeichnet eine Anlaufstelle für Direktbetroffene

Kanton Bern bezeichnet eine Anlaufstelle für Direktbetroffene
Anlässlich des nationalen Gedenkanlasses für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen teilt die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern mit, dass sie den Direktbetroffenen der bis in die 1980er Jahre angeordneten Massnahmen konkrete Unterstützung bieten will. Im Kanton Bern wird neu eine Anlaufstelle bezeichnet. Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen können sich ab sofort bei der Anlaufstelle melden und individuelle soziale und psychologische Beratung in Anspruch nehmen.

Verwaltungsbehörden konnten vom 19. Jahrhundert bis ins Jahr 1981 gegenüber Personen, die den damaligen moralischen Wertvorstellungen nicht entsprachen, administrative Versorgungen verfügen (Einweisung in geschlossene Institutionen oder Strafanstalten). Weiter kam es zu Zwangskastrationen und –sterilisierungen, Zwangsabtreibungen, Zwangsadoptionen oder Fremdplatzierungen (Verding- oder Heimkinder). Rechtsmittel, mit denen sich die Betroffenen hätten zur Wehr setzen können, existierten in der Regel nicht. Bund, Kantone und Gemeinden sind sich inzwischen einig, dass gewisse der einst verhängten Massnahmen aus heutiger Sicht als Unrecht zu bewerten sind. Heute stehen in Bern im Rahmen eines nationalen Gedenkanlasses die Direktbetroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen und deren Erwartungen im Zentrum. Die Kantone sind an diesem Anlass durch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und die Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) vertreten.

Anlaufstelle für Betroffene

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern will mit einer Anlaufstelle einen Beitrag zur Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte leisten. Die Aufgaben der Anlaufstelle werden durch die Beratungsstelle Opferhilfe Bern bzw. den Service d’aide aux victimes Bienne wahrgenommen. Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, die bis in die 1980er Jahre erfolgten, können sich bei der Anlaufstelle ab sofort telefonisch melden (Beratungsstelle Bern Tel. 031 370 30 70 resp. Beratungsstelle Biel Tel. 032 322 56 33). Aufgrund notwendiger organisatorischer Vorbereitungsmassnahmen werden die effektiven persönlichen Beratungen ab Juni 2013 erfolgen. Im Vordergrund steht eine Beratung. Finanzielle Leistungen, zum Beispiel Beiträge für eine Psychotherapie oder für Anwaltskosten und ähnliches können in der Regel nicht gesprochen werden. Die Voraussetzungen für die Ausrichtung einer Entschädigung für das erlittene Leid sind zurzeit nicht gegeben.

Staatsarchiv unterstützt bei der Aktensuche

Über Menschen, die von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen betroffen waren, existieren in vielen Fällen Akten, die von Vormundschafts- oder anderen kantonalen Behörden angelegt wurden. Das Staatsarchiv des Kantons Bern unterstützt Betroffene deshalb auf Wunsch bei der Klärung entsprechender Fragen (031 633 51 01, nicolas.barras@sta.be.ch). Dabei geht es um die Ermittlung der damals zuständigen Behörden, die Suche nach Akten, den Umgang mit Gesuchen um Akteneinsicht sowie die Hilfe bei der Herstellung von Kontakten zu anderen Archiven, Behörden oder Institutionen.

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